Willkommen
Das Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg wurde im Jahr 1999 begründet. Seitdem ist es eine funktionierende Einrichtung geworden, die den Auftrag des Landesgesetzgebers erfüllt, eine solide Versorgung aller Angehörigen des Berufsstandes der Steuerberater und ihrer Familien sicherzustellen.
Wir sind Ansprechpartner für unsere Mitglieder in Baden-Württemberg aus den Bereichen der Steuerberaterkammern Stuttgart, Nordbaden und Südbaden.
Elektronisches Befreiungsverfahren von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ab 01.01.2023
Bitte beachten Sie die FAQ für die ab 01.01.2023 ausschließlich über diesen Link mögliche Antragstellung.
Wichtig: Übersetzungsoptionen Ihres Browsers bitte deaktivieren.
Befreiung bei Tätigkeitswechsel (extern oder intern)
Bei einem Tätigkeitswechsel muss grundsätzlich immer eine neue Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht beantragt werden.
Ob bei einer Änderung innerhalb der bereits befreiten Tätigkeit
(Umfirmierung des Arbeitgebers, Betriebsübergang, interner Tätigkeitswechsel etc.) eine wesentliche Änderung der Tätigkeit vorliegt, die einen erneuten Befreiungsantrag erforderlich macht, kann nur von der hierfür zuständigen Deutschen Rentenversicherung Bund beurteilt werden.
Das Versorgungswerk kann und darf hierzu keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen.